Keine GEZ-Gebühr für Rechtsanwalts-PC
Rechtsreferendar Thomas Pauken am 1. August 2008Mit Urteil vom 15. Juli (Az.: 1 K 496/08.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) untersagt, Gebühren für einen in einer Rechtsanwaltskanzlei als Arbeitsmittel genutzten Internet-PC zu erheben. Die Erhebung der Rundfunkgebühr sei nur zulässig, wenn das Gerät typischerweise zur Teilnahme am Rundfunk verwandt wird, so die Richter. Das Gericht hat jedoch die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
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