Häusliche Gewalt ist kein Schicksal
Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 26. März 2012Jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren erlebt mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt. Anders ausgedrückt: Zwei Millionen Frauen in Nordrhein-Westfalen haben oder werden in diese unangenehme, vielleicht sogar traumatisierende und gefährliche Situation kommen.
Mit der interaktiven Ausstellung „Rosenstraße 76“ möchte der kfd Diözesenverband Aachen das Thema zur Sprache bringen und das Schweigen und die Tabus brechen.
ßffentlichkeitswirksame Aktionen wie „Häusliche Gewalt ist kein Schicksal! Suchen Sie Hilfe!“, die von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ins Leben gerufen wurden, haben dazu beigetragen, dass Vergewaltigung in der Ehe Ende der 1990er Jahre strafbar wurde.
Am 22. April wird in der Citykirche in Mönchengladbach eine Ausstellung eröffnet, die den Titel „Rosenstraße 76“ trägt. Sie ist konzipiert als eine auf den ersten Blick harmlose, idyllische Wohnung, wie sie überall in Deutschland zu finden sein könnte. Aber wer genau hinsieht, entdeckt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer oder auch im Kinderzimmer die Spuren häuslicher Gewalt – im Bücherregal, auf dem Anrufbeantworter, auf dem PC der Kinder.
Die Ausstellung ist täglich bis 13. Mai 2012 von 10 bis 18 Uhr in der Citykirche, Kirchplatz in 41061 Mönchengladbach, zu erleben. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.kfd-aachen.de/
Unser Beitrag
Auch die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner beteiligt sich am Rahmenprogramm dieser Aktion gegen häusliche Gewalt.
Wir unterstützen direkt und indirekt Betroffene bei der Wahrnehmung ihres „Rechts auf Unversehrtheit“ und möchten sie ein Stück weit über rechtliche Möglichkeiten und Folgen aufklären.
Am Mittwoch, 9. Mai, von 14.30 bis 17.30 Uhr können sie sich in einer ersten Einzelberatung anonym über den zivilrechtlichen und familienrechtlichen Rechtsschutz im Falle häuslicher Gewalt informieren. Die Beratung dauert etwa 20 Minuten und soll Aufschluss darüber geben, welcher Rechtsschutz im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, Wohnungszuweisungen, Haushaltszuweisungen, Unterlassung, Annäherungsverboten und vielem mehr gilt.
Auch die Kosten, die anfallen, wenn sich Frauen mit rechtlichen Mitteln gegen häusliche Gewalt wehren, können angesprochen werden und die Möglichkeiten, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Für diese anonyme Rechtsberatung steht Claudia Stammler an diesem Termin zur Verfügung. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ort der Beratung: Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Mönchengladbach, Kirchplatz 5, Erdgeschoss.
Termin: Mi, 9.5. 2012, 14.30 – 17.30 Uhr
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.