Handwerkerkosten steuerlich absetzen
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. Januar 2011Handwerksleistungen in privaten Haushalten sind nicht immer absetzbar.
Bisher konnten Privatpersonen, also Mietern und Wohnungseigentümern, die Lohnkosten für Handwerksleistungen in der zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung bis 6000 Euro absetzen. Eine Beschränkung bestand bisher nur auf KfW-geförderte Maßnahmen zur CO2-Sanierung.
Ab Januar 2011 wird die Einschränkung ausgeweitet auf alle öffentlichen Förderprogramme. Das bedeutet: Es ist nicht mehr möglich, den Steuerabzug für Handwerksleistungen im Privathaushalt zu nutzen und gleichzeitig dafür öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Das heißt: Man muss sich künftig entscheiden, welche von beiden Möglichkeiten der Förderung man nutzen möchte.
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