Allgemein | Steuerrecht

Handwerkerkosten steuerlich absetzen

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. Januar 2011

Handwerksleistungen in privaten Haushalten sind nicht immer absetzbar.
Bisher konnten Privatpersonen, also Mietern und Woh­nungs­eigentümern, die Lohn­kos­ten für Handwerksleistungen in der zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung bis 6000 Euro absetzen. Eine Beschränkung bestand bisher nur auf KfW-geförderte Maßnahmen zur CO2-Sanierung.
Ab Januar 2011 wird die Einschränkung ausgeweitet auf alle öffentlichen Förderprogramme. Das bedeutet: Es ist nicht mehr möglich, den Steuerabzug für Handwerksleistungen im Privathaushalt zu nutzen und gleichzeitig dafür öf­fent­liche Fördermittel in An­spruch zu nehmen.
Das heißt: Man muss sich künftig entscheiden, welche von beiden Möglichkeiten der Förderung man  nutzen möchte.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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