Halbfinale des DFB-Pokals: Borussia gegen Bayern - Der Kampf um die Tickets und der Schwarzmarkthandel
Rechtsanwältin Verena Daniels am 14. Februar 2012Seit langem ist den Vereinen der Bundesliga aus verschiedensten Gründen der Weiterverkauf der Tickets ein Dorn im Auge. Dementsprechend haben sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des zwischen dem Verein und dem Kartenkäufer geschlossenen Kaufvertrages werden, Regelungen aufgenommen, die es z.B. dem jeweiligen Ticketinhaber untersagen, die Tickets über Internetauktionen oder sonstige Internetmarktplätze zum Verkauf anzubieten.
Die Erfahrung zeigt hingegen, dass dieses Verbot nicht eingehalten wird. So finden sich viele Angebote von privaten Verkäufern bei eBay und noch mehr Angebote auf gewerblichen Ticketbörsen etwa Seatwave, Bundesligakarten.de und Viagogo. Dort werden Tickets für längst ausverkaufte Spiele zu völlig überhöhten Preisen angeboten.
Daher gehen Vereine vermehrt sowohl gegen private als auch gegen gewerbliche Anbieter juristisch vor, so dass inzwischen eine ganze Fülle an Gerichtsentscheidungen hierzu existiert:
Der Bundesgerichtshof entschied z.B. im September 2008 (I ZR 74/06), dass der Verein (es ging um den Hamburger SV) den gewerblichen Handel mit Eintrittskarten nur dann untersagen kann, wenn der betroffene gewerbliche Anbieter diese direkt vom Verein oder seinen Vertriebsorganisationen bezogen hat. Nicht untersagt werden kann der Handel nach dem BGH hingegen, wenn die gewerblichen Anbieter die Karten über Suchanzeigen oder andere Dritte erwerben. Eine ähnliche Entscheidung existiert hinsichtlich des Vereins Borussia Dortmund aus Februar 2010 (LG Dortmund, 13 O 46/08).
Das LG Mainz (3 S 220/06) untersagte einem Dauerkarteninhaber in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007, das Ticket in einer Internetauktion zu verkaufen und legte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins als wirksam zugrunde. Dieser Rechtsprechung folgend hatte Schalke 04 im Jahre 2009 Karten, die gewerblich im Internet verkauft wurden und anhand des Blocks, der Reihe und des Sitzplatzes identifizierbar waren, gesperrt und dem jeweiligen Karteninhaber den Zutritt verweigert.
Der BGH äußerte in einer Entscheidung von September 2008 (I ZR 74/06) jedoch Zweifel an der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese würden häufig nicht wirksam in den Kaufvertrag einbezogen und es fehle regelmäßig die Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Karten privat verschenkt würden oder der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert sei. Dieser Rechtsprechung folgend enthalten fast alle Angebote auf eBay den Hinweis auf eine plötzliche Verhinderung oder Krankheit.
Um die Veräußerung der Tickets weiter zu erschweren, sind einige Vereine dazu übergegangen, ein Veräußerungsverbot auf die Tickets zu drucken, in denen noch einmal gesondert der Verkauf der Karte über nicht autorisierte Internet-Auktionshäuser untersagt wird. Diese Vorgehensweise hat das LG Essen in seiner Entscheidung von März 2009 (4 O 69/09) für unwirksam erklärt.
Der Hamburger SV ist dazu übergegangen, personalisierte Tickets auszugeben. Für eine wirksame Übertragung muss der Käufer des Tickets den Namen der Person angeben, der er die Karte übertragen hat. Der Veranstalter kann eine Umschreibung nur dann verweigern, wenn sein Interesse überwiegt, die angegebene Person nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Der Kauf zu überhöhten Schwarzmarktpreisen reicht dazu nicht aus. Bei Fußballspielen ist dies eigentlich nur denkbar, wenn die angegebene Person auf einer nationalen oder internationalen Hooliganliste steht. Ist das nicht der Fall, besteht ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Umschreibung.
Die Fans stehen dem Kampf um die Tickets zwiespältig gegenüber: Auf der einen Seite werden die enormen Preise auf dem Schwarzmarkt beklagt, auf der anderen Seite wird die Einführung von personalisierten Tickets ebenso heftig kritisiert. Der Kampf um die Tickets wird daher weitergehen und auch vor dem Halbfinale des DFB-Pokals keinen Halt machen.
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