Schweizer Bankdaten-CD: Auch Erben haften für hinterzogene Steuern
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 6. Februar 2010Erfahren Erben, dass sich im Nachlass Schwarzgeld befindet, sind sie verantwortlich, es nachzuversteuern. Ansonsten können sie sich selbst wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.
Die CD mit schweizer Bankdaten kann daher auch für Erben eine Gefahr sein. Auch Erben gilt der Ratschlag, Schwarzgelder durch eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO zu legalisieren und Straffreiheit zu erlangen.
Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB treten Erben in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Sie werden damit auch für die Erfüllung offener steuerlichen Pflichten verantwortlich.
Ergeben sich Anhaltspunkte, dass sich im Nachlass Schwarzgeld befindet, so haben die Erben für die Nachversteuerung zu sorgen. Ein Verstoß kann als Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO oder leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO geahndet werden.
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