Verkehrsrecht

Geblitzt? Anhörungsbogen? Richtige Reaktion spart Geld

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 23. Dezember 2011

Wer wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeschrieben wird, hat das gute Recht, sich zu wehren. Ist eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz vorhanden, übernimmt sie in der Regel die Kosten.

Gegen die Messung kann man erfolgreich vorgehen, falls ein Mess- oder Verfahrensfehler vorliegt oder Ihnen aus sonstigen Gründen der Vorwurf nicht nachgewiesen werden kann.

Ob dies der Fall ist, kann ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Akteneinsicht, zu der Rechtsanwälte berechtigt sind, klären. Zu prüfen sind z.B. die korrekte Eichung, Einrichtung und Bedienung des Geräts, Zuordnung des Fotos, Besonderheiten der Messstelle, Einhaltung von Verfahrensvorschriften, Verjährung, usw.

Wenn Sie sich alle Möglichkeiten offen halten wollen, gegen eine Messung vorzugehen, sollten Sie auf keinen Fall selbst auf den Anhörungsbogen antworten.

Eine Überprüfung kostet in der Regel rund 350 Euro gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie ist sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ein Fahrverbot droht oder bereits konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen.

Wenn wir für Sie eine Überprüfung vornehmen sollen, lassen Sie uns bitte den Anhörungsbogen zukommen (sowie einen etwa schon ergangenen Bußgeldbescheid und sonstige Korrespondenz). Die Unterlagen können Sie uns auch per Fax 02131/7181919 oder per Mail als PDF-Datei an ne@szary.de übersenden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) anzugeben.

Wir bestellen uns dann für Sie und nehmen Akteneinsicht.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert