Gaspreise nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 15. Juni 2007Der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.06.2006, Az. VIII 36/06 entschieden, dass Gaspreiserhöhungen nur eingeschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Da die Verbraucher auch auf andere Energieträger ausweichen könnten, seien auf die Gaspreisfestsetzung nicht mehr die Grundsätze zu Monopolisten anwendbar.
Damit bleibt nur eine Billigkeitsüberprüfung nach § 315 BGB möglich, da das Recht zur Gaspreiserhöhung als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu klassifizieren ist. Die Überprüfung steht Kunden auch nur dann offen, wenn sie die Rechnung ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt haben. Ansonsten gilt der erhöhte Preis als vereinbart.
Weitere Informationen, wie man sich gegen Gaspreiserhöhungen wehren kann, finden sich bei der Verbraucherzentrale NRW.
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