„Gaffen“ ist nicht verboten
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 11. April 2018Wer dem natürlichen Drang nachgibt, auf eine Unfallstelle zu schauen, wird neuerdings in der Öffentlichkeit und sogar von Polizeibehörden als „Gaffer“ gebrandmarkt. Doch gucken allein ist keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.
Das durfte ich jetzt in einem Artikel für Focus Online ausführen.
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