Strafrecht

Fehlerhafte Wahllichtbildvorlage, suggestive Befragung – Freispruch

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 30. Oktober 2018

Nach einem versuchten Mord 1980 in Hamburg-Steilshoop stellte die SOKO „Cold Case“ nun 38 Jahre später einen Verdächtigen vor Gericht. Das Landgericht Hamburg sprach ihn frei. Die Ermittler hatten dem Opfer bei der Wahllichtbildvorlage ein herausstechendes Foto gezeigt und einen Zeugen durch suggestive Angaben und eine in Aussicht gestellte Belohnung beeinflusst.

Spiegel Online berichtet über das Verfahren:

Dem Opfer wurden Fotos vorgelegt. Die Frau sollte sagen, ob sie darauf den Täter wiedererkenne. Unzulässigerweise sei ihr zuvor gesagt worden, dass auf einem Foto tatsächlich der Täter zu sehen sei, der nur noch überführt werden müsse. Das Foto, das den Angeklagten in seiner Jugend zeigte, war dabei das einzige Bild, auf dem ein junger Mann Kleidung aus den Achtzigerjahren trug.

Schließlich wurde ein Schulfreund des Angeklagten vernommen, der innerhalb einer Woche seine Aussage bei der Polizei um 180 Grad änderte. Erst auf die Hinweise, dass es möglicherweise eine Belohnung gebe und der Täter damals blonde Haare gehabt habe, behauptete der Zeuge, auch der Angeklagte habe zur Tatzeit blond gefärbte Haare gehabt und ein Messer besessen. Sein Messer habe jene Beschädigungen aufgewiesen, die auch beim Tatmesser vorhanden gewesen seien. Allerdings hatte der Zeuge zuvor ein Foto des Tatmessers zu sehen bekommen. Die Beschädigungen waren mit Pfeilen markiert.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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