Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Euro-Toques GmbH zieht erneut eine Klage zurück

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 28. September 2011

Ernst-Ulrich Schassberger versucht, mit einer Euro-Toques GmbH bei Hotels und Gaststätten abzukassieren, die sich dem Verein Euro-Toques Association Internationale, Sektion Deutschland, angeschlossen haben. In Streitfällen ist er vor Gericht gescheitert.

Bei der Köchevereinigung Euro-Toques handelt es sich um einen belgischen Verein. Als damaliger Präsident der deutschen Sektion vergab Schassberger Verträge, nach denen die betroffenen Hotels und Gaststätten berechtigt wurden, die Euro-Toques-Plakette anzubringen und mit ihr zu werben.

Aufgrund von Streitigkeiten wurde Schassberger seines Amtes enthoben, versucht nun jedoch, mittels einer „Euro-Toques GmbH“, deren Geschäftsführer er ist, Gelder bei den Hotels einzutreiben.

Nachdem das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek in mündlicher Verhandlung am 01.03.2011 darauf hinwies, dass Verträge nur mit dem Verein Euro-Toques, nicht jedoch mit einer GmbH zustande gekommen sind, nahm die GmbH dort die Klage zurück (Az. 716 C 275/10).

Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschied am 06.05.2011 durch Urteil, Az. 25 C 167/11, und wies eine Klage der GmbH ab.

In einem dritten Fall gegen eine von uns vertretene Gastronomin nahm die GmbH nun auch beim Amtsgericht Neuss in der mündlichen Verhandlung vom 28.09.2011, Az. 80 C 1555/10, die Klage zurück. Die GmbH konnte ihre Anspruchsberechtigung nicht beweisen.

Betroffenen Gastronomen ist zu raten, im Zweifel keine Zahlungen an die Euro-Toques GmbH zu leisten und jedenfalls vorher mit dem Verein Euro-Toques Rücksprache zu nehmen, um die Anspruchsberechtigung zu überprüfen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert