Verkehrsrecht

ESO ES3.0: Abermals fragwürdige Messung

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 24. Oktober 2016

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob mit Beschluss vom 4. Oktober 2016 ein Urteil des Amtsgerichts Oberhausen auf, weil das durch die geeichte Fotoeinrichtung produzierte Messfoto schwarz war.

Das Amtsgericht hatte den betroffenen Autofahrer wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Zugrunde lag eine Geschwindigkeitsmessung des Messgerätes ESO ES3.0.

Das OLG (Aktenzeichen 2 RBs 145/16) kassierte die Verurteilung, weil das Amtsgericht die Messung zu Unrecht als standardisiertes Messverfahren verwertet hatte.

Standardisiertes Messverfahren bedeutet, dass bei zugelassenen Messgeräten das Gericht die Messung nicht überprüft – obwohl in vielen Fällen unbekannt ist, wie das jeweilige Gerät genau funktioniert.

Im Fall des Amtsgerichts Oberhausen beanstandete das OLG, dass das schwarze Messfoto Anlass zu weiterer Überprüfung gegeben habe (siehe auch Blogbeitrag des Kollegen Burhoff).

Der Fall zeigt abermals, dass es auch bei angeblich standardisierten Messverfahren zu Unregelmäßigkeiten kommen kann, die das Gericht berücksichtigen muss, wenn sie aufgedeckt werden. Ich nehme in solchen Fällen Akteneinsicht und überprüfe die Messung – nötigenfalls auch mit einem technischen Sachverständigen.

Die meisten Messungen sind okay und können verwertet werden, doch hier und da und dort eben auch nicht.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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