Verkehrsrecht

ESO ES 3.0 und Tintenfisch Paul

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 1. Dezember 2010

Was haben das Messverfahren ESO ES 3.0 und Tintenfisch Paul gemeinsam? Bei beiden weiß man nicht genau, wie sie zu ihrem Ergebnis kommen.

Der inzwischen verstorbene Tintenfisch sagte während der Fußballweltmeisterschaft den Ausgang von Spielen zutreffend voraus. Das Messgerät ESO ES3.0 produziert Fotos von Autofahrern mit eingeblendetem Geschwindigkeitswert.

Das Problem: Sowohl beim Tintenfisch als auch beim Messverfahren ist unklar, wie sie es genau machen.

In Bezug auf das Messgerät bedeutet dies, dass „nicht bekannt gegeben wird, wie die Messwertbildung präzise erfolgt und welche genauen Versuchsreihen bei der Zulassung des Messgerätes durchgeführt wurden“, erläutert der Sachverständige Dr. Johannes Priester (jurisPR-VerkR 2/2010 Anm. 6, 21.01.2010).

Beim Tintenfisch mag solche Ungewissheit egal sein. Doch das Messverfahren soll als Grundlage für Verurteilungen dienen.

Ein Herforder Richter, der angebliche Temposünder freigesprochen hat, weil er Abzocke vermutete, wird mit Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung überhäuft.

Der eigentliche Skandal aber ist, dass in Deutschland jeden Tag Menschen verurteilt werden, obwohl weder die Richter noch die Staatsanwaltschaft und Verteidigung nachvollziehen können, wie der Messwert gebildet wurde.

Hierzu zieht man den Begriff des standardisierten Messverfahrens heran, der allerdings falsch angewandt wird.

Den Betroffenen wird dadurch das Recht auf eine effektive Verteidigung abgeschnitten.

Weil unbekannt ist, wie die Messung genau funktioniert und welche möglichen Fehlerquellen bei der Zulassung geprüft wurden, können Messfehler und Störquellen nicht immer erkannt werden.

Betroffene sollten sich wehren und den Vorgang überprüfen lassen. Ein Rechtsanwalt ist berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen.

Bei Betroffenen mit (Verkehrs-)Rechtsschutz übernimmt grundsätzlich die Rechtsschutzversicherung etwaige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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