„Er ist es nicht.“
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. Mai 2014Wie man sich kurz fassen kann, zeigt das Amtsgericht Köln in einem Beschluss vom 29.04.2014.
Regelmäßig tauschen wir uns mit Kollegen über die Rechtsprechung in unseren Arbeitsbereichen aus. Bei einem solchen Gespräch berichtete mir Rechtsanwalt Dieter Zander über einen von ihm erstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Köln. Seinem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen. Der Betroffene bestritt jedoch, der Fahrer gewesen zu sein.
Offenbar hatte auch das Amtsgericht Zweifel. Nach § 69 Abs. 5 OWiG kann es „bei offensichtlich ungenügender Aufklärung des Sachverhalts […] unter Angabe der Gründe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen“. Dies tat das Amtsgericht, wobei die Gründe kurz und knapp ausfielen:
„Er ist es nicht.“
Erfreulich, wenn Dinge so auf den Punkt gebracht werden.
Beschluss AG Köln vom 29.04.2014 (PDF)
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