Verkehrsrecht

„Ende des Autohauses“ hat Konsequenzen für Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 17. Oktober 2018

Die von der Volkswagen AG eingeschlagene Strategie, Autos künftig über das Internet statt über die Händler zu verkaufen, wird die gesamte Branche verändern.

Nach den Plänen sollen die Autohändler zwar einen Bonus erhalten, wenn jemand online einen VW kauft. Dafür sollen sie beraten, als Ansprechpartner dienen, das Auto ausliefern, Zubehör bereit stellen und sich um Reparaturen kümmern.

Doch im Kerngeschäft des Fahrzeugverkaufs macht sich VW mit dieser Strategie vom Händlernetz der selbständigen Autohäuser unabhängig. Deshalb sollten die Händler damit rechnen, dass der Bonus, mit dem jetzt ihre Zustimmung zu dem neuen Geschäftsmodell erkauft wird, in Zukunft sinken könnte.

Die den Händlern verbleibenden Geschäftsfelder Reparatur und Wartung sind am Markt hart umkämpft. Hier verlieren die Vertragshändler den Vorteil der Kundenbindung, dass der Kunde sie durch den Autokauf schon kennt. Zudem wird der Wartungs- und Reparaturbedarf bei Elektroantrieben abnehmen, weil sie weniger bewegliche Teile beinhalten als Verbrennungsmotoren.

Gelingt es VW, die Menschen zur Onlinebestellung zu bringen, wird dies zu einem Bewusstseinswandel führen, der auch in weiteren Teilen der Branche Digitalisierungsprozesse vorantreiben wird.

So werden die Menschen auch Rechtsdienstleistungen zu Kaufverträgen und Leasingverträgen sowie zur Verkehrsunfallschadensregulierung stärker online beziehen als beim lokalen Rechtsanwalt.

Anwälte sollten sich auf diese Entwicklung einstellen, indem sie sich noch stärker auf bestimmte Rechtsdienstleistungen spezialisieren und diese auch über das Internet anbieten.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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