Die Kanzlei hat ihre erste Fachanwältin für Medizinrecht
Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 20. Mai 2015Seit April wird das Portfolio der Kanzlei um einen weitere Fachanwältin ergänzt: Verena Daniels ist nun Fachanwältin für Medizinrecht.
Frau Daniels, wie wurde Ihr Interesse für diesen juristischen Teilbereich geweckt?
Rechtsanwältin Verena Daniels:
Mein Interesse für diesen juristischen Teilbereich wurde im Wesentlichen dadurch geweckt, dass es bislang nur eine geringe Anzahl von Fachanwälten für Medizinrecht im Vergleich zu allen anderen Fachanwaltschaften gibt. Aufhänger für das Medizinrecht war Leos Tätigkeit im Bereich Gesellschaftsrecht für Ärzte.
Die steigende Zahl der Zusammenschlüsse der Ärzte zu Gemeinschaftspraxen und Kooperationen in „Ärztehäusern“ bilden ein interessantes Betätigungsfeld, was aber gleichzeitig auch Spezialkenntnisse voraussetzt (wie z.B. im Zulassungsbereich).
Über diese Schiene hat sich der Kontakt zum Medizinrecht entwickelt. Es erschien der Sozietät sinnvoll, diesen Bereich durch den Fachbereich Medizinrecht zu stärken.
Gleichzeitig konnte man über die Ärzte schon erste Akquiseerfolge verbuchen.
Was bewog Sie dazu, sich nicht nur um eine Spezialisierung, sondern auch um den Fachanwaltstitel in diesem Bereich zu bemühen?
Rechtsanwältin Verena Daniels:
Eine Spezialisierung ist heutzutage auch für Rechtsanwälte unumgänglich. Das Medizinrecht ist ein spezieller Teil des Gesundheitsrechtes und besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten, aber auch Arzneimittel und Medizinprodukte betreffen.
Die Gesundheitsreformen der Vergangenheit und die zunehmende Regelungsdichte im Gesundheitssystem haben zu einer steten Verrechtlichung der medizinischen Leistungserbringung geführt.
Hinzu kommt, dass das Medizinrecht nicht speziell kodifiziert ist. Dass heißt: Eine systematische Zusammenfassung des für diesen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzbuch fehlt. Daran ist zu erkennen, dass nur ein Fachanwalt im Medizinrecht die erforderlichen Spezialisierungen hat, um das Optimum für den Mandanten heraus zu holen sich dabei auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Wer kann sich mit seinem juristischen Anliegen an Sie wenden?
Rechtsanwältin Verena Daniels:
Mein Beratungsspektrum umfasst sämtliche Facetten des Medizinrechts, sei es die zivilrechtliche Arzthaftung, das ärztliche Berufsrecht, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe oder Fragen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung einschließlich der Pflegeversicherung.
Mein Ziel ist es, dem Mandanten praktische und verständliche Lösungen zu liefern und eine belastbare Risikoeinschätzung zu geben, auch und vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht.
Vielen Dank für das Gespräch, interessante Fälle und viel Erfolg!
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