Arbeitsrecht

Der erste Arbeitsvertrag: Ich bin krank, was nun? Teil 1

am 25. Juni 2019

Da ist man gerade die ersten Tage in seinem ersten Job, da kratzt der Hals, grummelt der Bauch, fiebert die Stirn. Man fühlt sich richtig elend und soll nun also abschätzen, ob man sich an die Arbeit quälen soll oder ob man besser zuhause bleibt, um sich auszukurieren.

Ist man so krank, dass man nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen, muss der Arbeitgeber unverzüglich, also direkt bei Arbeitsbeginn, über die Krankheit informiert werden.

Wie dies zu geschehen hat, lässt das Gesetz ausdrücklich offen. Es kann grundsätzlich auch per Email oder per SMS geschehen. Allerdings hat der Arbeitnehmer sicher zu stellen, dass der Arbeitgeber die Krankmeldung unverzüglich zur Kenntnis nimmt. Aus diesem Grunde ist der Anruf die sicherste Variante. Wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, den Anruf selbst zu tätigen, darf dieser auch von einem Dritten getätigt werden.

Ab wann benötige ich eine Krankmeldung?

Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Schein“, das Attest vom Arzt, die AU) ist spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit vorzulegen. Doch Vorsicht: Hier sollte man einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen, da der Arbeitgeber den Gelben Schein schon ab dem ersten Tag verlangen kann.

Oftmals sieht die im Arbeitsvertrag enthaltene Klausel so aus, dass grundsätzlich ab dem dritten Tag eine AU eingereicht werden muss, der Arbeitgeber aber im Zweifel das Recht hat, diese bereits ab dem ersten Tag zu verlangen. Das verunsichert viele Arbeitnehmer. Dieses Recht steht dem Arbeitgeber aber auch ohne eine entsprechende Klausel zu.

Wenn man noch neu an seiner Arbeitsstelle ist und noch nicht weiß, wie diese Fälle an der Arbeit behandelt werden, sollte man schon am ersten Tag zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Verlangt der Arbeitgeber plötzlich doch einen Nachweis, kann es ansonsten schwierig werden, einen solchen nachträglich zu bekommen.

Ärzte können die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich erst ab dem Tag bescheinigen, an welchem sie vom Arbeitnehmer aufgesucht werden. Nur wenn für den Arzt nachvollziehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vorher vorgelegen hat und der Arbeitnehmer keinen Arztbesuch machen konnte, darf er in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückwirkend ein Attest ausstellen.

Wann muss ich meinem Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben?

Wurde man nun vom Arzt krankgeschrieben, hat man den Arbeitgeber unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung zu informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von drei Kalendertagen nach dem ersten Arbeitstag im Original vorliegen. Man sollte hier jedoch erneut einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen, da dort auch kürzere Fristen vereinbart werden können.

Es kann jedenfalls nicht schaden, die AU vorab einzuscannen und per E-Mail an seine Arbeitsstelle zu schicken, da der Arbeitnehmer im Streitfall beweisen muss, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hat.

Wichtig: Sind sie gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie zwei „gelbe Scheine“. Einen müssen Sie zügig an die Krankenkasse schicken. Welcher der Scheine für die Krankenkasse und welcher für Ihren Arbeitgeber bestimmt sind, ist auf den Scheinen vermerkt. Auch hier ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, bei Streitigkeiten zu beweisen, dass die AU zugegangen ist. Für die Praxis bedeutet das, man sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit einem Zeugen in den Briefkasten der Filiale der Krankenkasse einwerfen und/ oder sie, wenn möglich vorher einscannen und mailen.

Nach Ablauf des Attests bin ich immer noch krank

Der Arzt kann nur die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit bestimmen. Schließlich ist der Heilungsprozess nicht 100% bestimmbar und man kann länger oder kürzer krank sein.

Ist man länger krank, muss man erneut den Arzt aufsuchen, welcher nach erneuter Untersuchung eine Folgebescheinigung ausstellt. Ist der Arbeitnehmer früher wieder gesund, ist er dazu verpflichtet, wieder an der Arbeitsstelle zu erscheinen. Auch wenn er noch krankgeschrieben wäre.

Hier ist jedoch zu beachten, dass man wirklich nur an die Arbeit gehen sollte, wenn man 100% fit ist und die dort anfallende Arbeit auch in Gänze bewältigen kann. Eine Teilarbeitsunfähigkeit sieht das Gesetz nicht vor.

Im Zweifel kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder nach Hause schicken. Wenn dieser den Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl er offenkundig arbeitsunfähig ist, macht er sich, sollte etwas passieren, ggf. schadensersatzpflichtig.

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