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Das ändert sich 2012 für Mieter, Immobilienkäufer und Eigentümer

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 7. Januar 2011

» Analog wird abgestellt
Im neuen Jahr stehen einige rechtliche Änderungen ins Haus. Unter anderem wird am 30. April 2012 das analoge Satellitenfernsehen abgestellt. Der Empfang erfolgt dann über einen digitalen SAT-Receiver. Ob die SAT-Anlage die digitalen Signale empfangen kann, ist vom Vermieter, beziehungsweise dem Eigentümer der Anlage zu prüfen. Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter grundsätzlich nicht.
In den ersten Entscheidungen zum Thema entschieden die Gerichte, dass der Vermieter weder verpflichtet ist, seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Er muss allerdings die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter.

»  Test auf Legionellen
Mit der neuen Trinkwasserverordnung ist ab 2012 für Vermieter die jährliche Untersuchung des Warmwasserspeichers vorgeschrieben. Allerdings gilt diese Pflicht nur, wenn der zentrale Wasserspeicher mehr als 400 Liter fasst und die Leitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle mindestens drei Liter Volumen aufweist. In Mietshäusern, in denen die Wassererwärmung dezentral über Durchlauferhitzer, Kleinboiler oder Gasthermen erfolgt, muss nicht auf Legionellen getestet werden. Vermieter, in deren Gebäuden die Regelung greift, müssen diese dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen und von autorisierten Labors Wasserproben entnehmen lassen. Die Ergebnisse müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

» Vermietung an Verwandte
Wer Wohnraum an nahe Verwandte vermietet, muss ab Januar 2012 mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete für ein vergleichbares Objekt verlangen, damit er beim Finanzamt Werbungskosten voll geltend machen kann. Bisher galt eine komplizierte Regelung, die unter anderem in vielen Fällen die Abgabe einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nötig machte.

» Energiepass wird Pflicht
Die überarbeitete Gebäuderichtlinie der EU sieht vor, dass Vermieter bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages eine Kopie des Energiepasses für das Objekt vorlegen müssen. Auch bei Inseraten im Internet und in Printmedien muss auf die Energie-Effizienzklasse hingewiesen werden. Voraussichtlich wird die EU-Richtlinie Ende 2012/Anfang 2013 im bundesdeutschen Recht umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
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Tel. 02131/71819-0

Rechtsberatung:

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