Erbrecht

Brief kann Testament sein

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 12. August 2009

Eine in einem per Post verschickten Schreiben vorgenommene Erbeinsetzung kann wirksam sein, wenn der Brief handschriftlich verfasst wurde und sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Erblasser nicht bloß eine unverbindliche Absicht ausdrücken wollte, später ein Testament zu errichten.

In einem mit Beschluss vom 29.05.2009 – Az. 3 Wx 58/04 – vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht enschiedenen Fall hatte die Erblasserin folgenden Brief per Post verschickt (Rechtschreibung und Interpunktion wie im Original):

„16/9/94
Lieber E!
Danke für die Fahrt im Auto. Ich hatte einen vorbildlichen Großvater – der meinen Lebensweg formte. 1922 brachte Vater mich hin. Wir besuchten noch schnell seinen Bruder in Berlin der Kinderlos war -€“ seine Frau gab mir 1 alte Strickjacke, war sehr geizig so fuhren nachts weiter kamen morgens an gingen zu Fuß von W nach P- Autos gab’€™s noch nicht auch keine Elektrizität. aber große Aufregung: Nie is ter K’ Besuch von so weiter Ferne. Ich schälte gleich Kartoffeln half in der Küche T. H’ lag noch im Bett also meine Hilfe war notwendig. Ich wurde stets gelobt war Opa K’ Stütze + wuchs in Harmonie + Frieden auf. Auf T. H’s Beerdigung lobte der Pastor Humanität, Nächstenliebe. Es freute mich, daß wir so harmonisch zusammen waren: Ho’, die R’, die Rostocker und Du liebes Brüderchen. Ich denke an T. H’ Tod wenn mein Lebenslauf besiegelt ist, erbst du mein Geld, mein Glück brachte mir Wohlstand in Canada. Wir wurden aus eigener Kraft was wir konnten. Wenn das Wetter besser wird können wir uns persönlich unterhalten eventuell mal treffen.
Bleib gesund bis aufwiedersehen
Liebe Grüße von S.
A. B.“

Das Gericht erkannte darin eine Erbeinsetzung, weil die Erblasserin praktisch nur über Geldvermögen verfügte und ausführte, der Adressat solle ihr Geld erben. außerdem habe sie diesen Brief abweichend von ihrer sonstigen Gewohnheit mit Vor- und Nachname unterschrieben, was darauf schließen lasse, dass sie eine rechtsverbindliche Regelung treffen wollte.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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