BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 19. Juli 2007Auch beim Kauf von Gebrauchtwagen gilt die gesetzliche Vermutung aus § 476 BGB, dass innerhalb von sechs Monaten zutage tretende Mängel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.07.2007 – VIII ZR 259/06 – nun bestätigt. Die Regelung stellt in der Rechtspraxis einen wichtigen Vorteil für Verbraucher dar, da dem Verkäufer die Beweislast dafür aufgebürdet wird, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist.
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