Beiträge von Tobias Goldkamp

Verkehrsrecht

Standardisiertes Messverfahren?

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. März 2010

Mit dem Begriff des standardisierten Messverfahrens wird verschwenderisch und unkritisch umgegangen. Eine Rückkehr zu den Wurzeln der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist notwendig. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsunterschreitungen mithilfe von standardisierten Messverfahren ermittelt, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich auf das Messergebnis vertrauen. Der Begriff wurde in der BGH-Rechtsprechung entwickelt (Beschluss vom 19.08.1993, Az. 4 StR 627/92; Urteil […]

Steuerrecht

Privatnutzung des Dienstwagens kann mit gleichwertigem Privatfahrzeug widerlegt werden

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 2. März 2010

Verfügt der Steuerpflichtige neben seinem Dienstwagen noch über ein mindestens gleichwertiges Privatfahrzeug, kann damit die Vermutung, er nutze den Dienstwagen auch vollumfänglich privat, angegriffen werden.

Verkehrsrecht

Verteidigung gegen Messgerät ESO ES3.0

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 1. März 2010

Die Beweiskraft von Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ESO ES3.0 muss hinterfragt werden, weil sie nicht ausreichend technisch nachprüfbar sind.

Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Restwert-Leasing: Tipps für Betroffene

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 27. Februar 2010

Das Landgericht Mönchengladbach hat die Restwert-Leasingverträge von GMAC in einem wichtigen Punkt für unwirksam erklärt. Betroffene Opel-Kunden müssen zum Vertragsende keine Wertausgleichszahlung leisten. Das Gericht kippte die Restwertgarantieklausel, wonach Kunden zum Vertragsende den Unterschiedsbetrag zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Rücknahmewert nachzahlen sollten (LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, Az. 3 O 265/09). Häufig erweist sich der kalkulierte […]

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall: Ihre Rechte

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 20. Februar 2010

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie Ihre Rechte nicht von einer Versicherung, sondern von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wahrnehmen lassen. Die Anwaltskosten muss der Unfallgegner tragen, soweit er den Unfall verschuldet hat.


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