Verkehrsrecht

Verkehrsunfall: Ihre Rechte

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 20. Februar 2010

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie Ihre Rechte nicht von einer Versicherung, sondern von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wahrnehmen lassen. Die Anwaltskosten muss der Unfallgegner tragen, soweit er den Unfall verschuldet hat.

Fahrzeugschaden:

Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro haben Sie Anspruch, den Schaden von einem Sachverständigen Ihrer Wahl ermitteln zu lassen.

Sie haben das Recht, die Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, frei zu wählen.

Wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.

Verletzungen:

Ihnen steht Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten und Schmerzensgeld zu.

Wichtig für die Beweisführung: Lassen Sie Verletzungen vom Arzt untersuchen. Ein Halswirbelschleudertrauma, z.B. nach einem Auffahrunfall, zeigt sich oft erst am Folgetag.

Wenn Sie Verdienstausfall haben, steht Ihnen Ersatz zu. Auch für Einschränkungen bei der Haushaltsarbeit können Sie Schadensersatz in Geld verlangen.

Sonstige Schäden:

Ihnen steht eine Kostenpauschale und der Ersatz sonstiger Schäden, z.B. beschädigter Kleidung, zu.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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