Aus Fehlern von James Dean und Heath Ledger lernen
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 19. Oktober 2008Auch für Nicht-Prominente ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge zu planen und letztwillige Verfügungen regelmäßig auf aktuellen Stand zu bringen.
Als James Dean in der Abenddämmerung des 30. September 1955 bei einem Verkehrsunfall mit seinem Porsche 550 Spyder ums Leben kam, wurde er durch seinen Vater Winston Dean beerbt. Zu ihm hatte James Dean nach dem frühen Tod seiner Mutter nur ein distanziertes Verhältnis.
James Dean hatte aber kein Testament errichtet; vielleicht, weil ihm sein Vermögen nicht bedeutsam genug schien. Im Nachlass befanden sich außer 100.000 Dollar aus einer Lebensversicherung nur Lizenzrechte.
„Rebel Without a Cause“ („…denn sie wissen nicht, was sie tun“), jener Film, der ihn zur Legende machte, wurde erst nach seinem Tod uraufgeführt. Bis heute werden mit den Lizenzrechten an dem Film und Memorabilien Jahr für Jahr Millionensummen verdient. Das US-Wirtschaftsmagazin „Forbes“ ging allein für das Jahr 2003 von rund fünf Millionen Dollar aus.
Auch Heath Ledger, der am 22. Januar 2008 in seinem New Yorker Appartement tot aufgefunden wurde, erlebte die Uraufführung des Batman-Films „The Dark Knight“ nicht. Er, der schon mit „Brokeback Mountain“ zum Star geworden war, war zum Zeitpunkt seines Todes bereits reich und hinterließ auch ein Testament. Dennoch ging seine 2005 geborene Tochter Matilda Rose leer aus, weil Ledger das Testament im Jahr 2003 errichtet und nach der Geburt seiner Tochter nicht geändert hatte.
Auch bei Nicht-Prominenten kommt es wegen fehlender oder veralteter letztwilliger Verfügungen immer wieder zu Problemen.
Beispielsweise bedenken Ehepartner bei einer Trennung oft nicht, dass das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erst mit Zustellung eines wirksamen Scheidungsantrages, also erst nach dem Trennungsjahr, endet.
Ist vom Erblasser keine testamentarische oder erbvertragliche Regelung getroffen, greift die gesetzliche Erbfolge.
Veraltete oder fehlende Erbregelungen führen zu ungewollten Ergebnissen:
- Es werden Personen zu Erben, welche dem Erblasser nur formal, aber nicht tatsächlich nahestanden. Umgekehrt können Vertraute des Erblassers leer ausgehen.
- Es entstehen unhandliche Erbengemeinschaften, in denen das Vermögen gebunden und nur durch einstimmige Beschlüsse zu bewegen ist.
- Es kommt zu Erbstreitigkeiten, die viel Geld kosten und nicht selten Familien zerstören.
- Es kommt zu unnötigen erbschaftsteuerlichen Belastungen, die durch geschickte testamentarische Gestaltung hätten vermieden werden können.
Es lohnt sich also, ein Testament zu errichten und auf aktuellem Stand zu halten.
Familiäre Veränderungen, aber auch gesetzliche Änderungen wie die anstehende Erbschaftsteuerreform sind Anlässe, bestehende testamentarische Regelungen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.