Frontal-Tipps gegen Abmahnung von Kanzlei Rasch
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 12. Februar 2008Das ZDF-Magazin Frontal berichtete in seiner Sendung vom 12.02.2008 über „Teure Töne aus dem Internet“. Gezeigt wurde eine Mutter, welche durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch mit einer Abmahnung zur Zahlung von € 3.000 aufgefordert worden sei, da ihr Sohn über ein Filesharing-Programm (Internet-Tauschbörse) illegale Musik-Downloads bezogen habe.
Es wurde gezeigt, dass die Kanzlei Rasch in Zusammenarbeit mit der Pro Media GmbH im Auftrag der Musikindustrie systematisch das Internet durchsuchen lässt. Die IP-Adressen der Filesharer werden dann bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, welche den Anschlussinhaber ermitteln muss. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann häufig ein. Die Anwälte der Musikindustrie nehmen jedoch Akteneinsicht und kommen so an die Adresse des Anschlussinhabers. Der wird dann mit einer Abmahnung angeschrieben und oft zur Zahlung von mehreren Tausend Euro aufgefordert.
Auf der ZDF-Internetseite gibt dazu ein „Experte für IT-Recht“ Tipps für betroffene Eltern. Leider wird weder dort noch in der Sendung auf die neueste Rechtssprechung hingewiesen, mit der einer automatischen Haftung des Anschlussinhabers eine Absage erteilt wurde.
Nach Entscheidungen des OLG Frankfurt und des LG München I kann der Anschlussinhaber nicht ohne weiteres in Anspruch genommen werden, wenn er nachweisen kann, selbst nicht die Tauschbörse benutzt zu haben. Es ist dann grundsätzlich Sache der Musikindustrie, nachzuweisen, wer zur fraglichen Zeit den Anschluss genutzt hat.
Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt haften Anschlussinhaber grundsätzlich nur dann, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch ihres Anschlusses hatten und keine Gegenmaßnahmen ergriffen haben. Dabei sei die allgemeine Berichterstattung über Urheberrechtsverletzungen noch kein Anlass, enge Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen.
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