Steuerrecht

Ab 2011: Finanzämter sollen höflich werden

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 22. Dezember 2010

Jahreswechsel – Zeit der guten Vorsätze. Die Finanzminister der Bundesländer verordnen ihren Finanzbehörden in einem gemeinsamen Erlass, „höflich und mit Verständnis für die Belange der Bürgerinnen und Bürger“ zu arbeiten.

„Das Finanzamt ist ein dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister“, schreiben sie den Beamten ins Stammbuch. Die Erwartung der Minister an die Beamten: „Sie erteilen verständliche Auskunft und gewähren notwendige Hilfe.“

Erkannt haben die Minister auch, dass es oft zu behäbig zugeht. Sie machen den Beamten Beine: „Alle Vorgänge sind so schnell wie möglich und grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs zu bearbeiten.“

Bei Angelegenheiten, die nicht zeitnah erledigt werden können, soll eine Zwischennachricht erteilt werden.

Alles soll persönlicher und freundlicher werden: „In Schreiben sind die Ich-Form und die gebräuchlichen Höflichkeitsanreden und Grußformeln zu verwenden.“

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2010) vom 16.11.2010, BStBl I 2010, 1315

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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