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Wir suchen Verstärkung!

Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 12. September 2011

Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen! Das Recruiting geht nun in die nächste Phase: Einladen, Kennenlernen, Auswählen …

Die niederrheinische Rechtsanwaltskanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner sucht einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin für den Standort Kaarst.
Ein bis zwei Jahre Berufserfahrung sind erwünscht, aber keine zwingende Voraussetzung. Ihr Interesse sollte dem allgemeinen Zivilrecht (Vertragsrecht/AGB) und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht gelten.
In einem jungen, ambitionierten Team mit kollegialer Atmosphäre arbeiten Sie in einem modernen Büro. Unsere Mitarbeiter erhalten eine intensive Einarbeitung und die Unterstützung von erfahrenen Rechtsanwälten.

Unser Team besteht aus 14 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die eine breite Aufstellung im Privat- und Wirtschaftsrecht bieten -€“ darunter sind zehn Fachanwälte in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Unsere Kanzlei wurde 1983 gegründet und ist mittlerweile an den vier Standorten Mönchengladbach, Kaarst, Krefeld und Neuss vertreten.

Sie haben Interesse?
Dann bewerben Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen unter Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung. Wir freuen uns über Ihre Post oder E-Mail an den Standort Kaarst. Vertraulichkeit sichern wir Ihnen zu.
Nähere Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie unter www.szary.de

Ansprechpartner:
SZARY, BREUER, WESTERATH & PARTNER
Leonhard Breuer
41564 Kaarst
Giemesstraße 1a

Fon 02131 9665-55
Fax 02131 9665-56

l.breuer@szary.de

Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Kostenlose Sofort-E-Mail an Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel. 02131/966569

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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