Was kostet eine Scheidung?
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 13. März 2013Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Die Kosten hängen davon ab, um welche Positionen die Ehegatten streiten und ob dieser Streit auch vor Gericht ausgetragen wird. Je mehr Scheidungsfolgen gerichtlich ausgetragen werden, desto höher werden auch die Gerichts- und Anwaltskosten.
Aber auch, wenn es nur um das Scheidungsverfahren als solches geht, können die Kosten nicht pauschal beziffert werden. Sie richten sich nach dem Verfahrenswert, der wiederum anhand des Vermögens und der Einkünfte beider Beteiligter vom Gericht festgesetzt wird. Für den Versorgungsausgleich ist dann auch noch die Anzahl der auszugleichenden Anrechte wichtig.
Im Hinblick auf das Vermögen gelten hohe Freibeträge, so dass es darauf in der Praxis meist nicht ankommt. Beim Einkommen werden die Nettoeinkünfte beider Ehegatten aus drei Monaten zugrunde gelegt. Verdienen beide 2.000,00 € netto beträgt der Verfahrenswert also 12.000,00 €.
Sind minderjährige Kinder vorhanden, kürzen viele Familiengerichte das Einkommen.
Es existieren diverse Scheidungskostenrechner im Netz, mit denen sich die ungefähren Kosten ermitteln lassen, z.B. hier: http://www.scheidungsfix.de/tools/scheidungskostenrechner
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