Was ist der Versorgungsausgleich?
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 22. Februar 2013Im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht von Amts wegen durchgeführt, wenn keine andere Vereinbarung der Ehegatten besteht, z.B. durch einen Ehevertrag.
Dabei ermittelt das Gericht sämtliche Versorgungsanwartschaften der Beteiligten, z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder auch aus privaten Rentenversicherungen, soweit diese aus der Ehezeit stammen.
Diese Anwartschaften werden dann grundsätzlich jeweils zur Hälfte auf den anderen Beteiligten übertragen. Der Ausgleich ganz geringer Anrechte unterbleibt in der Regel.
Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn dies beantragt wird.
Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich müssen notariell beurkundet oder vor Gericht zu Protokoll erklärt (Anwaltszwang) werden und können vom Familiengericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern enthält nur allgemeine Hinweise zur aufgeworfenen Frage. Wenn Sie ebenfalls allgemeine Fragen zum Familienrecht haben, die in diesem Blog beantwortet werden können, können Sie den Autor über das Kontaktfeld gerne anschreiben. Die Antworten werden in dieser Kategorie veröffentlicht.
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