Baurecht

Vergütungsregelungen in AGB bei Kündigung eines Bauvertrages

Rechtsanwalt Ralf Klingen am 3. September 2007

Auftraggeber, die den Bauvertrag mit dem Auftragnehmer (oft: Handwerker) ohne wichtigen Grund kündigen, möchten gerne nur das bezahlen, was geleistet wurde. Die weitergehende Vergütung wird häufig unter Bezugnahme auf formularmäßige Klauseln verweigert.

Der Bundesgerichtshof hat dazu am 12.07.2007 entschieden:

(BGH, VII ZR 154/06)

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 – VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).
2. Die Verweisung in einem Einheitspreisvertrag zwischen dem Auftraggeber (Generalunternehmer) und seinem Auftragnehmer (Nachunternehmer) auf Bedingungen eines Pauschalpreisvertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber, die eine Beschränkung des Werklohns für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Leistung vorsehen, kann überraschend sein, § 305 c Abs. 1 BGB.

Urteil unter http://www.bundesgerichtshof.de/ veröffentlicht.

Rechtsanwalt Ralf Klingen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsberatung:

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