Steuerrecht

Steuererleichterungen wegen Erdbeben-Katastrophe in Haiti

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. Februar 2010

Das Bundesfinanzministerium sofort wirkende steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti bekannt gegeben:

Aufwendungen zugunsten der Opfer werden als Betriebsausgaben zugelassen. Betriebsausgaben sind eigentlich nur Ausgaben, mit denen wirtschaftliche Vorteile für das eigene Unternehmen erstrebt werden.

Im Fall von Haiti wollen die Finanzbehörden zugunsten der Unternehmen unterstellen, dass u. a. dadurch, dass das Unternehmen öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen aufmerksam macht, auch dem Unternehmen selbst ein Werbevorteil entsteht. Also: Gutes tun und darüber reden!

Auch Leistungen, die der Unternehmer aus seinem Betriebsvermögen erdbebengeschädigten Geschäftspartnern zuwendet, sind als Betriebsausgaben abziehbar. Die entgegenstehende Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 EStG soll insoweit aus Billigkeitsgründen nicht angewandt werden.

Auch Zuwendungen des Unternehmers an vom Erdbeben betroffene eigene Arbeitnehmer können unter Umständen steuerfrei erfolgen, ebenso Arbeitslohnspenden, d.h. Verzicht der Arbeitnehmer auf einen Teil des Lohns zugunsten einer Beihilfe des Arbeitsgebers an vom Erdbeben betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung.

Für Spenden auf Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, reicht der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung.

Auch Zuwendungen auf Spendenkonten nicht steuerbegünstigter Spendensammler können unter folgenden Voraussetzungen als Spenden steuerlich berücksichtigt werden: Die gesammelten Spenden werden vom Spendensammler auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet. Die einzelnen Spender erhalten eine Ablichtung der Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes sowie eine Liste über alle beteiligten Spender einschließlich der jeweils geleisteten Beträge. Es ist auch möglich, dass statt der Liste eine (Einzel-) Bescheinigung für jeden Spender erstellt wird.

Gemeinnützige Körperschaften können Spenden für Haiti sammeln und selbst leisten, auch wenn dies nicht von ihrem Satzungszweck umfasst ist, wenn die Gelder „entweder an eine gemeinnützige Körperschaft, die zum Beispiel mildtätige Zwecke verfolgt, oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle zu diesem Zweck weitergeleitet werden. Die gemeinnützige Einrichtung, die die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungsbestätigungen für Spenden, die sie für die Hilfe für Opfer des Erdbebens erhält und verwendet, bescheinigen. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbestätigung hinzuweisen.“

Quelle: BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010 -€“ IV C 4 -€“ S 2223/07/0015 – (PDF)

Siehe auch: Neusser helfen Haiti

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert