Schmerzensgeld: Mehrfacher Bruch im Fuß trotz Röntgenaufnahme nicht erkannt
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 24. Juli 2024LG Köln, Urt. v. 22.06.2022, Az.: 25 O 9/22
Schmerzensgeld: 10.000,00 €
Hintergrund: In der Notaufnahme des beklagten Krankenhauses wurde die Diagnose „OSG-Distorsion“ (= Verstauchung) gestellt. Der tatsächlich vorliegende mehrfache Bruch im Fuß wurde nicht als solcher erkannt, obwohl Röntgenaufnahmen in drei Ebenen von dem betroffenen Sprunggelenk gefertigt wurden und in zwei Ebenen eindeutig ein Knochenbruch zu sehen war. Der Bruch wurde erst durch eine Kernspindiagnostik nach 54 Tagen festgestellt. Die damals 11-jährige Klägerin hat Tag und Nacht Schmerzen und musste unfallbedingt das Tanzen aufgeben. Es hat sich ein chronisches regionales Schmerzsyndrom entwickelt. Es bestand zum Urteilszeitpunkt durch eine spezielle schmerztherapeutische Behandlung die Möglichkeit der vollständigen Heilung, was bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt worden ist. Ohne eine Aussicht auf Heilung wäre der Schmerzensgeldbetrag entsprechend deutlich höher ausgefallen.
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