Rechtsanwaltsfachangestellte (m|w|d) in Neuss
Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 2. September 2019Ihre Aufgaben:
• Sie sind Assistenz (m|w|d) eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin an unserem Standort in Neuss.
• Sie sind wichtige Schnittstelle zwischen Mandanten und Anwaltschaft.
• Sie kümmern sich um Aktenführung, Fristenwahrung und Abrechnungen.
• Sie bereiten Schreiben an Gerichte und Gegner vor (eigenständig oder nach Diktat)
• Sie arbeiten mit AdvoWare.
Ihre Qualifikation:
Wenn Sie
• Rechtsanwaltsfachangestellte(r) sind,
• sicher auftreten, gründlich arbeiten und verlässlich sind,
• mit der deutschen Sprache, Word, Excel und Outlook sicher umgehen können
bewerben Sie sich gerne bei uns!
Wer wir sind:
Wir sind eine moderne Rechtsanwaltskanzlei am linken Niederrhein mit Büros in Kaarst (Giemesstraße 1a), Neuss (Krefelder Straße 15) und Krefeld (Nordstraße 30).
Unser Neusser Büro hat eine moderne und großzügig geschnittene Büroetage im Zentrum der Stadt, direkt in der Haupteinkaufsstraße.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Zivilrechts.
Unser Angebot:
• flexible Arbeitszeitvereinbarung (VZ/TZ) bis zu 40 h/Woche
• leistungsgerechte Vergütung
• 13. Monatsgehalt und 30 Tage Urlaub (VZ)
• Weiterbildungen intern und extern
• gemeinsame Mittagspausen
• kostenlose heiße und kalte Getränke
Boni:
• Übernahme von Fortbildungskosten
• ADAC-Sicherheitstraining
• Gemeinsame Aktionen aller Standorte: Gesundheitstag, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Filmabend in der Kanzlei
INTERESSE?
Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an
Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte
z. Hd. Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Giemesstr. 1a
41564 Kaarst
oder gerne auch per Mail an personal(at)breuer.legal.
Die Stellenbeschreibung als Download (PDF)
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.