Rechtsanwaltsfachangestellte für unseren Standort Kaarst gesucht!
Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 16. Januar 2018Für unser Büro in Kaarst suchen wir, die Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte, ab sofort eine/einen Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d).
Wir sind eine führende Rechtsanwaltskanzlei am linken Niederrhein mit Büros in Kaarst, Neuss und Krefeld. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Zivilrechts.
Als Rechtsanwaltsfachangestellte(r) sind Sie bei uns Assistent(in) der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, informieren die Mandanten und nehmen Informationen entgegen. Sie führen die Akten und bereiten eigenständig oder nach Diktat Schreiben an Gericht und Gegner vor. Sie erstellen Abrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Honorarvereinbarungen. Sie achten darauf, dass wir sowohl gesetzliche Fristen als auch Fristen von Gerichten, Behörden und Gegnern einhalten.
Es erwarten Sie eine gründliche Einarbeitung in unsere Kanzleisoftware und interne Abläufe. Damit Sie gerne ins Büro kommen, bieten wir einen modernen Arbeitsplatz in einem kollegialen Umfeld.
Wenn Sie
- die Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich bestanden haben und bereits ein oder zwei Jahre Berufserfahrung sammeln konnten,
- teamfähig sind und Einfühlungsvermögen besitzen, freundlich sind und sicher auftreten,
- sorgfältig und gründlich arbeiten,
- verlässlich und belastbar sind, auch in Stresssituationen den Überblick behalten,
- mit der deutschen Sprache und den gängigen Programmen zur Textverarbeitung sicher umgehen können,
- sowie idealerweise auch gute Englischkenntnisse haben,
freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte richten an:
Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte
z. Hd. Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Giemesstr. 1a
41564 Kaarst
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Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.