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Positives Rating kann Kreditwürdigkeit heben

Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 7. Oktober 2009

Die Finanzkrise ist zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise angewachsen. Der Mittelstand muss sich fragen, wie er sich den aktuellen Problemen stellt und mit Vertragspartnern und Banken seine Geschäfte abwickelt.
Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Wie schütze ich meine Forderungen? Wer gibt mir Kredite? Wie sichere ich die kurz- und langfristige Zahlungsfähigkeit und was passiert mit meinem Anlagevermögen?

» Klassische Lösung oder alternativer Weg?
Insgesamt geht es um eine genaue Analyse der eigenen Position und der Suche nach konkreten Handlungsalternativen.

Als Anwälte können wir Ihnen neben klassischen Lösungen zahlreiche alternative Wege anbieten:
Die Sicherstellung des Geldeingangs kann bei Lieferungen über verlängerte und erweiterte Eigentumsvor­behalte bis zum Kon­to­korrentvorbehalt ge­schehen. Gerade bei größeren Aufträgen lohnen sich aber auch Bankbürgschaften oder der Forderungsverkauf.
Beim Kreditgeschäft sollte nicht nur die Hausbank angesprochen werden, sondern auch staatlichen Fördermitteln in Betracht gezogen werden.
So gibt das Konjunkturpaket II nicht nur den Kommunen Geld für Projekte, sondern es besteht die Möglichkeit der Exportfinanzierung oder des Erhalts günstiger Kredite. Daneben laufen Förderprogramme der EU oder der staatlichen KfW-Bank.
Außerdem lohnt sich ein Blick darauf, welche Ansprüche an das eigene Unternehmen von den Banken gestellt werden.
So kann schon mit kleineren Anpassungen eine Verbesserung des eigenen Ratings und damit der Kreditwürdigkeit erreicht werden.
Gerade das eigene Rating der Firma nicht zu kennen führt im Gespräch mit der Bank zu einigen Irritationen.
Wir helfen Ihnen, Ihr Rating zu ermitteln und zu optimieren. Als Folge eines besseren Ratings kann die Kreditlinie erhöht und die Liquidität verbessert werden.
Vielfach führt das zur Kostensenkung, da unter Umständen Bereitstellungszinsen nicht mehr anfallen.

Rechtsanwalt Leonhard Breuer
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Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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