Allgemein

Parteiausschluss ist nur in Ausnahmefällen zulässig

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 31. Juli 2008

Mit dem SPD-Parteigerichtsverfahren zum Ausschluss des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement rückt ein Rechtsgebiet in das Licht der Öffentlichkeit, welches auch von Juristen stiefmütterlich behandelt wird, in einer Parteiendemokratie jedoch verfassungsrechtliche Bedeutung besitzt.

Einem ZDF-Bericht (Video) zufolge soll die Landesschiedskommission der SPD Nordrhein-Westfalens den Ausschluss Clements aus der Partei beschlossen haben. Clement und sein Rechtsanwalt, der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily, wollen hiergegen den Instanzenzug ausschöpfen.

Ein Parteiausschluss ist nach dem Parteienrecht nur in krassen Ausnahmefällen zulässig.

Im politischen System einer Parteiendemokratie sind die Möglichkeiten zur aktiven politischen Betätigung praktisch von der Mitgliedschaft in einer Partei abhängig. Schon deshalb müssen die Parteien – im Gegenzug zu der besonderen Gestaltungsposition, die ihnen durch Artikel 21 des Grundgesetzes eingeräumt wird – auch innerparteiliche Abweichler dulden. Parteienrechtler sprechen sogar von einem Recht zur innerparteilichen Opposition.

Denn neben dem Schutz des Einzelnen ist es auch für die Funktionsfähigkeit der innerparteillichen Willensbildung notwendig, dass abweichende Auffassungen und Ideen formuliert werden. Das einzelne Parteimitglied steht in einem Spannungsfeld: Einerseits sind Loyalität und äußere Geschlossenheit für die Effektivität und Durchsetzungsfähigkeit einer politischen Partei wichtig. Andererseits braucht jede Partei auch Diskussion und Vielfalt.

So ist es nur folgerichtigt, dass nach § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes ein Parteimitglied nur ausgeschlossen werden kann, „wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“

Die SPD-Parteigerichte werden zu beantworten haben, ob die im Wahlkampf formulierten, von der Parteilinie abweichenden energiepolitischen Vorstellungen Clements, versehen mit der mehr oder weniger deutlichen Bekundung, dass er die SPD bei der Hessen-Wahl nicht gewählt hätte, diese Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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