Steuerrecht

Neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge vermeiden

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 16. Mai 2007

Besonders vermögende Anleger können möglicherweise die geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge durch Gründung eines Spezialfonds vermeiden. Die Steuer soll ab dem 01.01.2009 Wertpapiergewinne unabhängig von der Haltefrist mit einer 25%igen Abgabe belegen.

Hiervon sind jedoch luxemburger SIF-Fonds nicht erfasst (SPIEGEL 20/2007, S. 85). Um die Steuer zu vermeiden, könnten Anleger einen solchen Fonds in Luxemburg gründen. Das darin verwaltete Vermögen würde dann nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, auch nicht nach dem 31.12.2008 gekaufte oder verkaufte Wertpapiere. Allerdings ist für die Gründung eines SIF-Fonds ein Kapitalstock von mindestens 1,25 Mio. Euro erforderlich. Damit kommt dieses Steuersparmodell nur für entsprechend vermögende Anleger in Frage.

Gerne prüfen wir individuell, ob diese oder andere Maßnahmen Ihre Vermögensverwaltung optimieren können.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Rechtsberatung:

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