Allgemeines Zivilrecht

nachbarschaftspost.com: Neue Seite, alte Abzock-Masche

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 12. November 2008

Mit der Seite nachbarschaftspost.com versuchen die Hintermänner einer Connection Enterprises Ltd., ansässig auf den Virgin Islands, arglose Internetnutzer abzuzocken. Nach der bereits bekannten Masche werden die Besucher dazu bewegt, ihre persönlichen Daten einzugeben. Sie erhalten dann eine Zahlungsaufforderung und Mahnungen einer „Deutschen Inkassostelle“.

Allgemein gilt, dass ein entgeltlicher Vertrag nur zustande kommt, wenn auf die Kostenpflicht zuvor ausdrücklich hingewiesen wurde oder sich diese aus den Umständen eindeutig ergibt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Kosten nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt oder an anderer Stelle unauffällig platziert werden, wie die Rechtsprechung bestätigt hat. Der in einem längeren Text neben dem Anmeldebutton verschleierte Kostenhinweis auf nachbarschaftspost.com dürfte diesen Anforderungen nicht genügen.

Auf unberechtigte Forderungen muss man grundsätzlich überhaupt nicht reagieren, es sei denn, man erhält ein gerichtliches Schreiben, z.B. eine Klageschrift oder einen gerichtlichen Mahnbescheid. Als gerichtlicher Mahnbescheid gelten nicht private Mahnschreiben wie die der „Deutschen Inkassostelle“, die durch ihren Namen und die Aufmachung der Schreiben den Eindruck einer offiziellen Behörde zu erwecken wollen scheint.

Wer dennoch antworten will, kann dies z.B. mit einem Musterschreiben gegen Internet-Abzocke tun.

Generell ist dringend zu empfehlen, bei der Anmeldung auf einer unbekannten Internetseite äußerste Vorsicht walten zu lassen. Man sollte sich die Anmeldeseite genau anschauen und auch Impressum, AGB und Datenschutzbestimmungen lesen, auch wenn dies Mühe bereitet: Ist das Angebot wirklich kostenlos? Werden meine Daten auch an Dritte weitergegeben? Darf man mir Werbung schicken? Wer ist der Seitenbetreiber und wo hat er seinen Sitz? Bei ausländischen Seitenbetreibern kann das Problem bestehen, dass deutsche Rechte nicht durchsetzbar sind.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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