Muss ich für die Schulden meines Gatten aufkommen?
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 21. März 2013Man haftet grundsätzlich nicht für die Schulden des Ehegatten mit, nur weil man verheiratet ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob diese Schulden aus der Zeit vor der Ehe stammen oder während der Ehe entstanden sind.
Eine kleine Ausnahme gilt für Verbindlichkeiten, die aus „Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie“ resultieren, z.B. wenn beim Bäcker angeschrieben wird. Dafür müssen dann beide Ehegatten gerade stehen.
Ansonsten kann eine Mithaftung natürlich bestehen, wenn man sich für den Ehegatten verbürgt hat oder den Kreditvertrag mit unterschrieben hat.
Allerdings wird zugunsten der Gläubiger gesetzlich vermutet, dass die im Besitz des Schuldners oder beider Ehegatten befindlichen Sachen dem Schuldner gehören. Sie können also zunächst einmal gepfändet werden.
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