Vertragsrecht

Axon-Klauseln dürfen „tückisch“ und „nachteilhaft“ genannt werden

Internetredaktion am 17. Januar 2017

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp und seine Kanzlei dürfen weiter Klauseln der Axon Leasing AG kritisieren. Das Landgericht Hamburg wies eine Unterlassungsklage der von der Familie Böttcher aus München geführten Leasingfirma ab.

Laut dem Urteil ist es zulässig, von der Axon Leasing AG verwendete Vertragsklauseln als “tückisch” und “nachteilhaft” zu bezeichnen.

Mit der gegen Szary, Breuer, Westerath und Partner Rechtsanwälte sowie gegen Rechtsanwalt Tobias Goldkamp erhobenen Klage wollte Axon erreichen, dass folgende Aussage verboten wird:

“Tückische Klauseln der AXON LEASING AG

Die AXON LEASING AG bietet ihren Kunden weiterhin nachteilhafte Leasingverträge an. Die Masche: Die Kunden bekommen den Eindruck, sie könnten das Fahrzeug zum Vertragsende zu dem im Vertrag oder ‘Vertrags-Ergänzungen’ genannten Restwerten erwerben.”

Das Landgericht Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 18.11.2016 ab (Aktenzeichen 324 O 1/16, rechtskräftig). Die Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für diese belastende Meinung lägen auch tatsächliche Bezugspunkte vor.

Goldkamp und seine Kanzlei wurden in dem Gerichtsverfahren durch Rechtsanwalt Martin Boden vertreten.

Axon-Klauseln tückisch

Aufgrund von Mandantenanfragen, der Axon-Werbung und der Vertragsformulare ist davon auszugehen, dass Axon bewusst irreführende Gestaltungen verwendet, um bei den Kunden den Eindruck zu erzeugen, sie könnten das Fahrzeug zum Vertragsende erwerben (Mietkauf).

  • Auf der Axon-Internetseite findet sich unter “Motorrad leasen” die Aussage: “Nach Ablauf der Leasingzeit können Sie natürlich Ihre Maschine erwerben”.
  • Mandanten berichten, dass ihnen Axon-Mitarbeiter bzw. damalige Axon-Mitarbeiter telefonisch zusicherten, die Mandanten könnten das Fahrzeug zu in einer “Vertrags-Ergänzung(1)” genannten Konditionen übernehmen.
  • Die “Vertrags-Ergänzung(1)” ist bewusst missverständlich formuliert. Werden Kunden hierauf aufmerksam, erhalten sie eine “Vertrags-Ergänzung(2)”, in der ausdrücklich zugesichert ist, bei in der “Vertrags-Ergänzung(1)” genannten Beträgen handele es sich um Kaufpreise.
  • Axon verwendet diese Gestaltung weiter, obwohl dem Unternehmen aus einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen mit Kunden bekannt ist, dass bei den Kunden der Eindruck eines Erwerbsrechts entsteht.

Die “Vertrags-Ergänzung(1)” enthält zudem eine Form- und Fristklausel, wonach die Kunden zur vorzeitigen Beendigung und zum Erwerb des Fahrzeugs drei Monate im Voraus per Einschreiben eine Erklärung abgeben müssen. Für diese strenge Form und Frist ist kein Sachgrund ersichtlich, so dass sie unwirksam sein dürfte.

Axon-Konditionen nachteilhaft

Bei der Vertragsabwicklung beruft sich Axon darauf, dass tatsächlich kein Erwerbsrecht bestehe. Dies bedeutet für die Kunden, dass sie das Fahrzeug voll abbezahlt haben, aber dennoch zurück geben müssen. Diese Gestaltung ist nachteilhaft gegenüber den im KFZ-Bereich üblichen Teilamortisationsleasing, bei dem bei der Bemessung der Raten der Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt wird.

Weitere Informationen zur Axon Leasing AG erhalten Sie hier: Axon Leasing AG

Internetredaktion
Kostenlose Sofort-E-Mail an Internetredaktion
Tel. 02131/718190

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert