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Ist Ihr Unternehmen bereit für die DSGVO?

Rechtsanwältin Verena Daniels am 19. April 2018

Am 25.05.2018 treten die Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab diesem Tag müssen Sie als Unternehmer eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt haben, was für die meisten Unternehmen mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden ist. Das heißt: Wir befinden uns bereits in der Übergangsphase.

Der europäische Gesetzgeber hat die Datenschutzaufsichtsbehörden ermächtigt, für Verstöße gegen die DSGVO Geldbußen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro festzusetzen, bei Unternehmen alternativ Geldbußen von bis zu 4 % des Weltjahresumsatzes. Im Hinblick auf den Aufwand und die Risiken wird der Datenschutz damit auf die gleiche Stufe wie Steuerpflichten gehoben. Das gilt dann passenderweise auch für die Verständlichkeit der Regelungen.

Was sollten gerade kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Vereine und ähnliche Organisationen bis zum 25.05.2018 noch tun, um keine Schwierigkeiten zu bekommen und die Datenschutzneuerungen zu verstehen?

Das möchten wir Ihnen mit unserem Themenspezial zur DSGVO aufzeigen. Mit diesem Grundwissen können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine professionelle Beratung benötigen. Die Entscheidung sollte jedoch zeitnah fallen, denn der Stichtag im Mai 2018 ist angesichts des organisatorischen Aufwandes schneller da als man denkt.

Vor- und Nachteile der DSGVO

Die DSGVO bringt neue und erhöhte Pflichten mit sich. Sie erschwert unter anderem die Einholung von Einwilligung, beispielsweise zur Datenaufnahme und Weiterverarbeitung. Sie verpflichtet Unternehmer zur Datenportabilität. Das heißt, sie sieht für Verbraucher das Recht vor, ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen mitzunehmen. Und sie stellt klar, dass bereits pseudonyme Cookies und IP-Adressen als „Online-Kennungen“ personenbezogene Daten sind. Das heißt: Schon eine Webseite kann es notwendig machen, sich mit der DSGVO auseinander zu setzen. Denn: Auf personenbezogenen Daten, ihrer Weiterverarbeitung, Speicherung ihrem Schutz liegt generell ein besonders starkes Augenmerk.

Die DSGVO bietet aber auch Erleichterungen. Ein Vorteil ist, dass nicht nur der Schutz personenbezogener Daten, sondern auch der freie Verkehr von Daten und damit auch wirtschaftliche Interessen in Artikel 1 der DSGVO geregelt sind. Dieser Grundgedanke der Abwägung zwischen berechtigten (wirtschaftlichen) Interessen und dem Schutz der Daten betroffener Personen wird daher ein Dreh- und Angelpunkt der gesetzlich erlaubten Datenverarbeitung darstellen.

Sie als Unternehmer haben es zugleich in der Hand, mit Mitteln wie Pseudonymisierung und Aufklärung die Abwägung zwischen Datenschutz und wirtschaftlichem Interesse zu Ihren Gunsten zu verschieben.

Maßnahmen zur Umstellung auf die DSGVO

Viele, die festgestellt haben, dass die DSGVO auch für ihr Unternehmen Bedeutung hat – was in den allermeisten Fällen gegeben sein dürfte – sind erst einmal ratlos und fühlen sich erschlagen von Anforderungen.

Das Problem: Eine einheitliche Empfehlung für alle gibt es nicht, es fehlt oftmals an Zeit und Datenschutz-Kompetenz, damit eine rechtssichere Umsetzung gelingt.

Wir unterstützen Sie gerne bei den erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung auf die DSGVO. Wir untersuchen den Handlungsbedarf Ihres Unternehmens und unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Erfüllung der neuen Anforderungen. Wir schaffen geeignete Strukturen, geben Antworten und bieten Unterstützung bei der Umsetzung. Damit Sie genau wissen, was zu tun ist und es angehen können.

Unser Angebot für Sie:

  • Prüfung aller Datenverarbeitungsprozesse auf deren Zulässigkeit
  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses mit der Übersicht aller Datenverarbeitungsprozesse
  • Prüfung, ob die Anforderungen an die technisch-organisatorische Sicherheit der Daten betroffener Personen erfüllt werden und ggf. Durchführung einer Datenfolgeabschätzung
  • Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss
  • Prüfung, ob Datenübermittlungsprozesse zulässig sind und notwendige Auftragsverarbeitungsverträge vorliegen
  • Prüfung, ob ein Beschwerdemanagement für die Fälle der Geltendmachung von Betroffenenrechten eingerichtet ist
  • Aktualisierung und Überarbeitung/Erstellung der Datenschutzerklärung
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter auf die Vorgaben des Datenschutzes, Verpflichtung der Mitarbeiter auf Vertraulichkeit, Anhaltung zur Befolgung der Prinzipien von Privacy by Design und Privacy Default sowie dazu, alle datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge zu dokumentieren (Unternehmensrichtlinien und Schulungen)
  • Regelmäßige Überwachung, ob die Datenschutzprozesse weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen

Mit einem Themenspezial zur DSGVO möchten wir Ihnen als Unternehmer einen ersten Überblick darüber geben, was diese einzelnen Schritte für Sie bedeuten und welche Maßnahmen Sie bis zum 25.05.2018 ergriffen und umgesetzt haben müssen.

Sofern Sie unser Angebot einer professionellen Beratung mit den oben genannten Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.

Rechtsanwältin Verena Daniels
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwältin Verena Daniels
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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