Haftpflichtversicherungen ziehen zu Unrecht Verbringungskosten ab
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 19. Juli 2007Bei der Regulierung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis (sogenannte fiktive Abrechnung) ziehen die Haftpflichtversicherungen regelmäßig die Kosten der Verbringung von der Reparaturwerkstatt in eine Lackiererei ab. Dies geschieht zu Unrecht und offensichtlich bewusst entgegen der ständigen Rechtssprechung. Geschädigte haben einen Anspruch darauf, dass ihnen auch die notwendigen Verbringungskosten ersetzt werden (Urteile dazu finden sich z.B. hier).
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