Allgemeines Zivilrecht | Bankrecht

Geldkarten: Gutachten bestätigt Sicherheitslücken

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. September 2007

Das WDR-Magazin „Markt“ berichtete am 03.09.2007 über Sicherheitslücken bei Bankkarten. Zwar werde seit 1998 eine relativ sichere Verschlüsselungstechnik eingesetzt. Jedoch seien Sicherheitslücken bei Geldautomaten und den Banken selbst nicht auszuschließen. So sei es möglich, bei ungestörtem Zugriff auf einen Geldautomaten mit diesem die geschützten Daten zu ermitteln. Nicht auszuschließen sei auch, dass korrupte Bankmitarbeiter geschützte Daten an Kriminelle übermitteln.

Der Verbraucherzentrale NRW sind nach eigenen Angaben mehrere Fälle bekannt, in denen nach dem Diebstahl von neuen EC-Karten Geldabhebungen getätigt wurden, obwohl die Kunden den Brief mit der PIN noch ungeöffnet zu Hause hatten. Bei der Verbraucherzentrale sind Tipps unter dem Motto „Wenn der Geldautomat zur Falle wird“ zu erhalten.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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