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Internetforen: Betreiber haften für Nutzerbeiträge

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 25. Juni 2007

Betreiber von Internetforen müssen nicht alle Nutzerbeiträge vorab prüfen. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31.05.2007 – Az. 27 S 2/07. Eine solche Prüfung sei praktisch undurchführbar. Die Betreiber müssten Beiträge jedoch dann prüfen und nötigenfalls entfernen, wenn sie konkrete Hinweise auf eine Rechtsverletzung erlangen.

Das Urteil entspricht im Ergebnis der bereits im „Heise-Urteil“ vom Oberlandesgericht Hamburg vertretenen Linie, wonach Internetforen nicht wie Printmedien, sondern anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen behandelt werden sollen.

Gleichwohl darf diese Rechtssprechung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Betreiber von Internetforen in Deutschland gem. § 54 des Rundfunkstaatsvertrages grundsätzlich verpflichtet sind, Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Für die Störerhaftung reicht allgemein schon das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus.

Es bleibt der Befund einer gewissen Rechtsunsicherheit. Die EU-Kommission überprüft derzeit, ob Telemediengesetz und Rechtssprechung vor dem Hintergrund der Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie europarechtskonform sind. Es wäre hilfreich, wenn Amts- und Landgerichte auch entsprechende Fälle dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen würden.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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