Allgemein

Die Güterrechtsreform

Rechtsanwältin Britta Heydecke am 4. März 2009

Am 01.09.2009 soll voraussichtlich das “ Gesetz zur Reform des Güterrechts sowie der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat “ in Kraft treten.

Die meisten Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart wurde. Danach kann jeder Ehepartner mit kleineren Einschränkungen über sein Vermögen frei verfügen.

Bei Beendigung der Ehe durch eine Scheidung endet auch der Güterstand und das während der Ehe angehäufte Vermögen soll gerecht verteilt werden.

Bisher konnte dann jeder Ehegatte im Scheidungsverfahren Auskunft verlangen über den Stand des Vermögens zum Ende der Ehe ( Zustellung des Scheidungsantrages). Nunmehr soll nach der geplanten Gesetzesänderung auch Auskunft verlangt werden können über das Vermögen bei der Eheschließung.
Darüber hinaus soll es dann auch möglich sein, sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen als Minusbeträge anzusetzen. Bisher gab es keine Wertansätze unter Null.

Der Zugwinnanspruch kann jedoch nicht höher sein als die Hälfte des Wertes des Vermögens des Ausgleichspflichtigen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages. Beträgt der Zugewinnanspruch beispielsweise rechnerisch 25.000€, das vorhandene Vermögen des Ausgleichspflichtigen beträgt aber nur noch 40.000€, dann wird der Zugewinnanspruch beschränkt auf die Hälfte von 40.000€, also 20.000€. Bisher gibt es diese Beschränkung zwar auch , sie bezieht sich aber auf die Beschränkung der Hälfte des Vermögens zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung.
Die Gesetzesänderung soll nunmehr häufig vorkommenden Manipulationen vorbeugen und eine gerechtere Verteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens gewährleisten.

Grundsätzlich gilt immer: Trotz großer Liebe ist Vorsicht besser als Nachsicht. Man sollte daher vor oder kurz nach der Eheschließung eine Liste anfertigen über sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schuldverbindlichkeiten und nach Möglichtkeit auch über die des Ehepartners. Gegebenenfalls sollte man die Möglichkeit einer Gütertrennung überdenken, durch die der Zugewinn ausgeschlossen ist. Dies sollte jedoch im Einzelfall von einem Rechtsanwalt im Rahmen eines Beratungsgespräches geklärt werden.

Rechtsanwältin Britta Heydecke
Fachanwältin für Familienrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwältin Britta Heydecke
Tel. 02151/65481-0

Rechtsberatung:

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