Die Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers
Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 24. Januar 2011Das OLG Hamm hat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 10.08.2010 (Az.: I-15 W 309/10, 15 W 309/10) entschieden, dass eine Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsführers einer GmbH, die zwar an die Gesellschaft adressiert ist, jedoch einer Person zugeht, die zugleich weiterer Geschäftsführer und Mitgesellschafter der GmbH ist, wirksam ist.
Zwar sei Erklärungsadressat einer Niederlegungserklärung des Geschäftsführers grundsätzlich das Bestellungsorgan, also die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer.
In dem der Beschwerde des OLG Hamm zugrunde liegenden Fall war der Geschäftsführer der Gesellschaft, dem die Erklärung zugegangen war, aber zugleich einer ihrer Gesellschafter.
Das OLG Hamm stellte in diesem Zusammenhang ausdrücklich klar, dass ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, sich nicht darauf berufen könne, die Erklärung sei ihm nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zugegangen, da diese eine künstliche Aufspaltung seiner Position sei, die gegen Treu und Glauben verstoße.
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