Immobilienrecht | Mietrecht

Der Samstag – Werktag oder nicht ?

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 14. Juli 2010

Die Frage, ob der Samstag als Werktag zählt oder nicht, hat der BGH mit Urteil vom 13.07.2010 ( VIII ZR 129/09) nunmehr mit einem klaren jein beantwortet.

Nach der Auffassung des u.a. für das Wohnraummietrecht zuständigen 8. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes soll der Samstag bei der Berechnung der Frist zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete nicht mitzählen. Gem. vertraglicher Vereinbarung und seit der Einführung des § 556 b I BGB auch kraft Gesetzes , ist die Miete monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monates an den Vermieter zu zahlen ( maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter !). Dies soll aus dem Schutzzweck der Norm abzuleiten sein, da in der Regel die Mieter ihre Gehaltszahlungen am Ende des Monates erhalten und erst dann die Überweisung oder den Dauerauftrag an den Vermieter ausführen können. Da die Zahlung überwiegend durch Überweisungen auf dem Bankwege erfolge, müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Samstag kein “ Banktag“ ist, so dass dem Mieter ein Tag verloren ginge, wenn dieser mitgezählt würde, was zur Folge haben könnte, dass die Mietzahlung verspätet einginge. Dies wiederum kann Abmahnungen und schlimmstenfalls Kündigungen nach sich ziehen.

Dass der Samstag aber dennoch auch ein Werktag sein kann, hat der BGH in dieser Entscheidung klargestellt. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist bei § 573c BGB ist der Samstag mitzuzählen ! Anders als bei Überweisungen per Bank könne die Zustellung eines Kündigungsschreibens durch die Post auch an einem Samstag erfolgen, so dass kein Bedürfnis bestehe, in diesem Falle den Samstag nicht als Werktag anzusehen.

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Tel. 02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert