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Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel

Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 19. Juli 2010

Aufgrund der Erfahrung, dass das Widerrufsrecht für Shopbetreiber nach wie vor ein hohes Abmahnrisiko beinhaltet, haben wir nachfolgend die fünf häufigsten Fehler im Überblick zusammengestellt:

Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB und das Rückgaberecht nach § 356 BGB wird von juristischen Laien häufig vermischt oder es werden an verschiedenen Stellen im Shop widersprüchliche Formulierungen verwendet. Dies stellt für den Shopbetreiber nicht nur ein abmahnfähiges Risiko dar, sondern führt auch zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist für den Kunden.

„Über das gesetzliche Widerrufs- / Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen muss wirksam belehrt werden, wozu allein eine Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreicht. 

“ Die von Shopbetreibern und Ebay-Händlern sehr beliebte sogenannte „40-Euro-Klausel“ kann nicht wirksam in der Widerrufsbelehrung vereinbart werden, sondern muss gesondert vertraglich vereinbart werden. Beim Rückgaberecht dagegen ist die Verwendung einer „40-Euro-Klausel“ gar nicht möglich.

„Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft Verbraucher auch nicht mit Hinsendekosten belasten dürfen, wenn diese von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie zu diesem Thema unseren gesonderten Blog-Beitrag vom 08.07.2010.

“ Schließlich wurde auch die Klausel, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden, für unzulässig und abmahnfähig erklärt, da die Verweigerung der Annahme in solchen Fällen eine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts darstellt.

Die vorstehende Übersicht dieser häufig in Widerrufsbelehrungen verwendeten Formulierungen zeigt, wie komplex eine rechtskonforme Gestaltung des Internethandels ist. Die Verwendung von unwirksamen Klauseln eröffnet das Risiko, von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Wenn man als Shopbetreiber eine der vorgenannten Klauseln verwendet, besteht akuter Handlungsbedarf!

Rechtsanwalt Leonhard Breuer
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Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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