Behandlungsfehler: Oberschenkelamputation des rechten Beines
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 2. September 2024LG Koblenz, Urt. v. 17.12.2014, Az.: 10 O 35/12
Schmerzensgeld: 65.000,00 €
Hintergrund: Der 70-jährige Kläger musste infolge eines Behandlungsfehlers eine Oberschenkelamputation des rechten Beines durchführen lassen. Das Landgericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgelds die Leiden, Beschwerden und Beeinträchtigungen des Klägers, die dauerhaft bestehen bleiben, berücksichtigt. Der Kläger befand sich zudem über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren in psychologischer Behandlung. Aufgrund des höheren Alters des Klägers dürfte diesem die Anpassung schwerer als einem jüngeren Menschen gefallen sein. Dennoch ist das höhere Alter zugleich schmerzensgeldmindernd berücksichtigt worden vor dem Hintergrund der kleineren Zeitspanne, die der Kläger (im Vergleich zu einem jüngeren Menschen) mit der dauerhaft verbleibenden Beeinträchtigung noch wird zurechtkommen müssen. Nach Indexanpassung an den aktuellen Verbraucherpreisindex entspricht der Schmerzensgeldbetrag aktuell dennoch einem Wert von knapp über 80.000,00 €.
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