Behandlungsfehler: Anaphylaktischer Schock
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 27. August 2024OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2018, Az.: 7 U 196/16
Schmerzensgeld: 250.000,00 €
Hintergrund: Der Kläger hat nach der intravenösen Gabe von Novalgin einen schweren anaphylaktischen Schock erlitten und musste reanimiert werden. Es war zuvor bekannt, dass der Kläger unter Asthma leidet. Das Risiko für das Erleiden eines anaphylaktischen Schocks ist bei Patienten mit Asthma stark erhöht. In der Folge der Schockreaktion erlitt der Kläger einen hypoxischen Hirnschaden und ist seitdem schwerstbehindert. Dies rechtfertigte aus Sicht des Senats zurecht die Zusprechung eines hohen Schmerzensgeldbetrages. Zudem wurde die Beklagtenseite dazu verurteilt, auch für künftige Schmerzensgeldansprüche des Klägers, wie z.B. nach einer unerwarteten weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes, einzutreten.
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