Medizinrecht

Behandlungsfehler: Misslungene Oberschenkelstraffung

Rechtsanwalt Tobias Freymann am 6. August 2024

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 19.12.2006, Az.: 8 U 268/05

Schmerzensgeld: 23.000,00 €

Hintergrund: Eine 69-jährige Frau stellte sich beim später verklagten Arzt für eine Oberschenkelstraffung, eine reine Schönheitsoperation, vor. Vor Durchführung des Eingriffs klärte der Arzt behandlungsfehlerhaft nicht den Verdacht auf eine rezidivierende Pilzinfektion ab, was nach der Operation über einen längeren Zeitraum zu erheblichen Wundheilungsstörungen bei der Patientin führte. Zudem verblieb als Dauerschaden ein störender Hautwulst über der Operationsnarbe. Zusätzlich urteilte das Gericht, dass auch kein Honoraranspruch des Arztes bestand, weil es die ärztliche Leistung als für die Patientin vollkommen unbrauchbar wertete.

Sie haben Fragen oder möchten uns Ihren eigenen Fall schildern? Gerne können Sie sich bei uns für eine unverbindliche Erstberatung melden.

Rechtsanwalt Tobias Freymann
Fachanwalt für Medizinrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Freymann
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert