Behandlungsfehler: Hypoxische Hirnschädigung durch Herz-Kreislauf-Stillstand
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 2. April 2024OLG München, Urt. V. 06.08.2020, AZ.: 24 U 1360/19
Schmerzensgeld: 225.000,00 €
Hintergrund: Die Klägerin wurde aus der stationären Krankenhausbehandlung zur Durchführung einer neurologischen Rehabilitationsmaßnahme in ein Therapiezentrum entlassen. Dies hätte nicht erfolgen dürfen, da zuvor eine pathologische EKG-Untersuchung (ohne ärztliche Anordnung) durchgeführt worden ist, die Werte weit außerhalb des Normbereichs zeigte. Diese EKG-Untersuchung wurde jedoch – entgegen interner Regelungen – nicht sichtbar vorne in der Patientenakte dokumentiert, sodass das diensthabende ärztliche Personal von der Untersuchung nicht rechtzeitig Kenntnis nahm. Sie bekam sodann das Medikament Doxepin 25 mg verabreicht, welches vor dem Hintergrund der abnormalen EKG-Werte absolut kontraindiziert war. Die Klägerin erlitt in der Folge einen Herz-Kreislauf-Stillstand und einen schweren hypoxischen Hirnschaden, der zu schwersten Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen führte. Die Klägerin ist infolgedessen vollständig pflegebedürftig (Pflegestufe III bzw. Pflegegrad 5). Sie ist mit einem GdB von 100 und den Merkzeichen B, G, H und RF als schwerbehindert anerkannt.
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